Achsvermessung vom Profi in Oberthulba
Warum eine Achsvermessung auch ohne Bordsteinrempler notwendig ist
Achsvermessung: Defekte Stoßdämpfer sind typische Fahrwerksschäden
Für viele Autofahrer gehören die Stoßdämpfer zu solchen Fahrzeugkomponenten, die einfach da sind und die man irgendwann vergisst, weil man sie nicht mehr direkt bemerkt. Doch Stoßdämpfer sind für Ihre Sicherheit und Ihren Komfort wichtige Bauteile, die Sie regelmäßig überprüfen lassen sollten. Spätestens, wenn sie defekt sind, ist der Gang in die Werkstatt erforderlich. Den Zustand der Stoßdämpfer Ihres Autos überprüfen wir gerne bei der Achsvermessung. Denn defekte Stoßdämpfer sind typische Fahrwerksschäden.
Ist es nicht praktisch, dass unterstützende Elektronik wie ESP und ABS knifflige Situationen auf der Straße erleichtert? Ein modernes Auto verfügt heutzutage über allerlei Sicherheits- und Komfortsysteme, die Sie als Fahrer in allen möglichen Situationen auf der Straße unterstützten. Eine mögliche Gefahr, die damit einhergehen könnte: Manch ein Autofahrer vergisst mit der Zeit, dass auch die ausgeklügeltste Elektronik nicht die Fahrphysik außer Kraft setzen oder defekte Fahrzeugteile ersetzen kann. Sind beispielsweise die Stoßdämpfer verschlissen oder defekt, könnte das Auto ins Schlingern geraten. Jeder Autofahrer ist auf ein intaktes Fahrwerk angewiesen, das auch von modernsten elektronischen Regelsystemen nicht ersetzt werden kann.
Deswegen ist es auch so wichtig, dass Sie wichtige Bauteile Ihres Autos wie die Stoßdämpfer regelmäßig überprüfen lassen. Sind diese nicht intakt, droht ein Unfall mit lebensgefährlichen Folgen. Das Tückische: Die Unfallgefahr wächst mit zunehmender Beladung des Fahrzeugs, etwa wenn das Auto für die Fahrt in den Urlaub voll bepackt ist.
Aber wie können Sie defekte oder verschlissene Stoßdämpfer erkennen? – Ein erstes Symptom könnte eine schwammige Fahrweise des Autos sein: Flattert das Lenkrad, zeigen die Reifen Auswaschungen oder sind sie ungleichmäßig abgenutzt? Ölaustritte an den Dämpfern gehören ebenfalls zu den kritischen Indizien. Haben die Dämpfer vollständig ihre Wirkung aufgegeben, bricht das Fahrzeug bei Kurvenfahrten oder Ausweichmanövern erheblich eher aus, der Bremsweg verlängert sich und der Aquaplaning-Effekt tritt früher ein. Außerdem wird die Funktionsfähigkeit elektronischer Fahrassistenzsysteme wie ABS, ASR oder ESP stark beeinträchtigt.
Auch wichtig zu wissen: Ein Dämpferverschleiß tritt schleichend auf. Das heißt, dass Sie nicht von jetzt auf gleich bemerken werden, dass etwas nicht mehr stimmt. Wahrscheinlich werden Sie sich an das allmähliche Nachlassen der Dämpferwirkung gewöhnen. Zudem fehlt meist der direkte Vergleich mit intakten Dämpfern.
Haben Sie das Gefühl, dass die Stoßdämpfer Ihres Autos defekt sein könnten? Auch das können wir im Rahmen einer Achsvermessung gerne überprüfen. Kommen Sie einfach vorbei – ein regelmäßiger Check ist wichtig! Wir von Autoservice Halbig sind Fahrwerks-Spezialisten und gucken uns das Fahrwerk und die Achse Ihres Wagens an, damit Sie weiterhin sicher unterwegs sein können.
Keine Plakette mit Schäden an Achse und Fahrwerk
Warum eine Achsvermessung wichtig und hilfreich sein kann, zeigt auch ein Blick in die Mängelliste der Prüforganisationen. Denn Schäden an Achsen und Fahrwerk gehören zu den häufigsten Gründen, warum keine neue Plakette bei der Hauptuntersuchung ausgegeben wird.
Bei der Hauptuntersuchung gilt: Neuwagen müssen zum ersten Mal nach drei Jahren zur HU, Gebrauchtwagen nach zwei Jahren. Dann ist immer nach 24 Monaten der nächste „Kontrollbesuch“ fällig, um das Auto auf Mängel überprüfen zu lassen und im besten Fall mit einer neuen und für weitere zwei Jahre gültigen HU-Plakette wieder nach Hause fahren zu können. Bei der Hauptuntersuchung wird Ihr Auto auf seine Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft. So sollen Unfälle durch Defekte oder nicht behobene Schäden vermieden werden. Werden vom Prüfer während der HU Schäden festgestellt, unterteilt er diese in die Mängelkategorien „Ohne Mängel“, „Geringe Mängel“, „Erhebliche Mängel“, „Gefährliche Mängel“ (seit Mai 2018) und/oder „Verkehrsunsicher“.
Werden keine Mängel festgestellt, erhalten Sie sofort eine neue HU-Plakette und müssen erst in zwei Jahren wieder beim Prüfer vorbeischauen.
Wenn geringe Mängel festgestellt werden, kann Ihnen nur dann die Plakette ausgegeben werden, wenn der Mangel keine Auswirkung für die Verkehrssicherheit hat, wie z. B. bei einem leicht zerkratzten Spiegel oder einer defekten Birne in der Kennzeichenbeleuchtung. Wenn Sie trotz geringer Mängel die Plakette erhalten, sind sie verpflichtet, die im Prüfbericht genannten Mängel umgehend zu beseitigen – sonst droht im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld.
Bei erheblichen Mängeln wird es richtig ernst: Findet der Prüfer derartige Mängel an Ihrem Auto vor, gibt es keine Prüfplakette. Ein erheblicher Mangel ist z. B. Rostbefall auf tragenden Teilen oder eine zu geringe Profiltiefe auf den Reifen. Auch defekte Stoßdämpfer und weitere Schäden an Achse und Fahrwerk sind ein triftiger Grund, keine Plakette erteilt zu bekommen! Im schlimmsten Fall kann Ihr Auto als „verkehrsunsicher“ bewertet und sofort stillgelegt werden. Denn Ihre Sicherheit auf den Straßen ist stark gefährdet. Aufgrund eines solchen erheblichen Mangels erhalten Sie keine Plakette und müssen nach genau einem Monat zur HU-Nachprüfung. Bis zum Termin der Nachuntersuchung, der nicht verschoben oder abgesagt werden kann, müssen Sie die im Prüfbericht erfassten Mängel in der Werkstatt beseitigen lassen. So bekommen Sie bei der Nachprüfung ganz sicher die ersehnte Plakette.
Stellt der Prüfer aufgrund der an Ihrem Auto gefundenen Mängel fest, dass der Pkw als „verkehrsunsicher“ zu bewerten ist, muss das Auto an Ort und Stelle stehen bleiben, wie bussgeldkatalog.org schreibt: „Im schlimmsten Fall kommt der Gutachter zur Erkenntnis, dass Ihr Fahrzeug „eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt“. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, die alte Prüfplakette zu entfernen und die Zulassungsbehörde zu informieren. Dadurch ist es Ihnen untersagt, mit Ihrem Auto am Verkehr teilzunehmen.“ Mögliche Gründe dafür können eine defekte Lenk- oder Bremsanlage sowie erhebliche Rostschäden am Fahrgestell sein.